Online-Umfrage Corona
Infogram

Hilfe im Alltag

Sie benötigen aktuell Hilfe im Alltag? Sie sind erkrankt? Sie haben Sorgen? Trauen Sie sich nach Hilfe zu fragen.

Halten Sie Kontakt zu Familie, Freunden und Nachbarschaft. Finden Sie dort keine Lösung, dann melden Sie sich bei:

Nachbarschaftshilfen

(Hilfe anbieten - Hilfe bekommen):

Soziale Notlagen

  • Sozialbürgerhaus (SBH) Giesing-Harlaching: 089-233-9680
  • Zentrale Hotline der SBHs : 089-233-96833
  • Das Servicetelefon ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, am Freitag von 8 bis 13 Uhr und am Samstag von 9 bis 15 Uhr erreichbar. Hierüber erreichen Sie alle Fachstellen der Sozialbürgerhäuser. Die Sozialbürgerhäuser bieten auch einen Einkaufdienst für Erkrankte.
  • Es sind fast alle sozialen Einrichtungen telefonisch erreichbar. Suchen Sie den Kontakt. Eine Übersicht mit Adressen finden Sie im Stadtteilführer Giesinger Runden.

Telefondienste

Flussdiagramm des Robert Koch Instituts zum Verhalten bei Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus. Zum Öffnen des pdfs klicken.
Zum Download des Pdfs auf das Bild klicken.
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Lokal einkaufen

Trinkgeld geben 

Bleiben Sie Ihrem Lieblingsladen treu, indem Sie jetzt unter www.lokalsupport-giesing.de Trinkgeld geben. Die Läden werden keine Nachholeffekte nach dem Lockdown haben. Das Bier, das heute nicht getrunken wird, wird morgen nicht doppelt getrunken. Wegen Covid-19 braucht niemand mehr Schuhe als sonst. Daher geben Sie jetzt wo es nötig ist Trinkgeld. Eine Gemeinschaftsaktion macht das für Giesing möglich. Das Geld geht zu 100% an die Geschäfte, hier baut keiner seine Marktmacht aus und verdient später dran, strictly local!

Lokale Abhol- und Lieferdienste

www.giesing-to-go.de bietet eine Übersicht der bestehenden gastronomischen Abhol- und Lieferangebote In Ober- und (in Kürze) Untergiesing. Um neue Restaurants einzutragen, dem Lieblingsrestaurant sagen, dass es sich über die Facebook-Seite melden soll. Abholen in eigenem Geschirr vermeidet Verpackungsmüll und Lieferverkehr. Es erspart den Restaurants auch Kosten.  

Wirtschaftshilfen

Informationsblatt des Referats für Arbeit und Wirtschaft der LHM (pdf)

Welche Geschäfte dürfen öffnen?

Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.

Es ist ein schriftliches Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, das Kreisverwaltungsreferat oder Polizei auf Verlangen vorzulegen ist. Dabei helfen dieser Leitfaden der Staatsministeriums für Gesundheit und Umwelt (pdf) sowie diese Empfehlungen des Handelsverbands Bayern.  

Überbrückungshilfe

Die Soforthilfen des Freistaats Bayern und des Bundes sind zum 31. Mai 2020 beendet worden. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 beschlossen, dass ein Programm für Überbrückungs­hilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingten Umsatzausfällen aufgelegt wird. Demnach soll die Über­brückungs­­hilfe branchenübergreifend für die Monate Juni bis August 2020 gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass der Bund derzeit noch keine rechts­verbindlichen Richtlinien zum Programm erlassen hat. Eine Antragstellung ist somit noch nicht möglich. Sobald es weitere Informationen über die genauen Voraussetzungen, Konditionen und die Antragsstellung gibt, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Mietstundung / -reduktionen

Wir empfehlen ihren Vermieter bzgl. möglicher Mietstundungen oder -reduktionen zu kontaktieren. Handeln Sie solidarisch. Den Schaden hat niemand bewusst verursacht. Verminderungen der Betriebskosten durch Mietreduktionen werden nicht von Soforthilfe gekürzt. Vermieter, die durch Corona-bedingte Mietausfälle in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind berechtigt Soforthilfe zu beantragen.

Bei städtischen Immobilien:
Gewerbliche Mieter und Pächter städtischer Flächen, die von der Corona-Krise in der Geschäftsausübung wirtschaftlich negativ betroffen sind und dadurch in einen Liquiditätsengpass gekommen sind, können  Mietstundungen bzw. den Verzicht auf Miet-/Pachtzahlungen beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier. Antragsberechtigt sind insbesondere gewerbliche Mieter und Pächter von Grundstücken und Geschäftsräumen (Büros, Praxen, Gastro, Parkhäuser, Ateliers, etc.) in eigen- und auch den von den Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG fremdverwalteten städtischen Immobilien, von Landpachtverträgen der Stadtgüter München und von öffentlich-rechtlichen Zuweisungen per Verwaltungsakt der Markthallen München (Großmarkthalle, Märkte, etc.).

Freischankflächen

Unter bestimmten Voraussetzungen (Zustimmung des Bezirksausschusses und Gegebenheiten vor Ort) können Sie eine Freischankfläche für Ihren gastronomischen Betrieb beantragen. Kontaktieren Sie dafür bitte Ihre zuständige Bezirksinspektion.

Ein Parkplatz kann nur als Freischankfläche genehmigt werden:

  • für Schank- und Speisewirtschaften
  • an Straßenzügen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Stundenkilometern und in Tempo 30 Zonen 
  • an Straßen ohne einen direkt an die Kfz-Stellplätze angrenzenden   baulichen Radweg (Radweg verläuft zwischen Parkfläche und Gehweg)
  • außerhalb von 5 Metern vor und hinter Straßeneinmündungen und -kreuzungen
  • außerhalb von 5 Metern vor und nach Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Bahnübergängen und Bushaltestellen sowie
  • auf Flächen, die keiner anderen Nutzung vorbehalten sind (unter anderem Einfahrten, Feuerwehranfahrtszonen, Behindertenparkplätzen, Haltverboten für Taxen, Ladezonen, Kurzzeitparken (für Hotels oder vor Kitas und Schulen), Fahrrad-, Carsharing oder Elektro-Ladeplätzen)
  • wenn die Freischankfläche bei Wahrung des erforderlichen Mindestabstands zur Fahrbahn von 0,50 Metern wenigstens 0,60 Meter tief ist

Eine seitliche Ausdehnung von bereits bestehenden Freischankflächen über die Gebäudegrenze hinaus kann genehmigt werden, wenn keine Einfahrt angrenzt,

  • sich im angrenzenden Gebäude kein Wohnraum befindet,
  • und das Erdgeschoss des benachbarten Gebäudes nicht für ein Einzelhandelsgeschäft oder einen Gastronomiebetrieb genutzt wird.
  • Zudem muss die Freischankfläche mindestens zwei Meter vor dem Eingang des benachbarten Gebäudes enden. 

Benötigte Unterlagen:

Vollständig ausgefüllter Antrag für Freischankfläche oder für befristete Freischankfläche während der Beschränkungen durch Corona.

  • Maßstabsgetreuer Plan 1:100, aus dem die neu beantragte Fläche beziehungsweise die Erweiterung  hervorgeht
  • Fotos der beantragten Fläche, die die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Stellfläche und der unmittelbaren Umgebung erkennen lassen 

Steuerstundung

Die Unternehmen können Steuererleichterungen wie beispielsweise Stundungen oder eine Herabsenkung der Vorauszahlung bis auf null beantragen. Dies betrifft Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Den Antrag reichen Sie beim zuständigen Finanzamt ein. Infomationen und Antragsformular zur Stundung von Zahlungen an die Stadt München sowie der Gewerbesteuer finden Sie hier.

Ein Erklärvideo finden Sie hier. Das Antragsformular finden Sie hier.

Kurzarbeit

Antrag möglich wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle lag bisher bei 30 Prozent der Belegschaft. Neu beim Thema Kurzarbeitergeld ist darüber hinaus, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, künftig vollständig erstattet. Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden. Diese erweiterten Regelungen sollen rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten.

Ein Erklärvideo finden Sie hier. Das Antragsformular finden Sie hier.

Kredite

Vergeben werden sollen Kredite über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie durch die Förderbank Bayern (LfA) Die Banken müssen dabei jeden einzelnen Antrag prüfen - auch in der aktuellen Krisensituation.

Einen Antrag kann grundsätzlich jedes Unternehmen stellen. Der erste Schritt ist hier der Weg zu Ihrer Hausbank oder zu einem Finanzierungspartner der KfW oder LfA. Dazu gehören Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Geschäftsbanken. Diese überprüfen den Antrag und leiten ihn dann an die Förderbank weiter.

Trotzdem gilt aktuell: Die Hausbank prüft nach wie vor wie gewohnt die Bonität. Dabei kann ein Händler etwa wie bisher auch für nicht kreditwürdig befunden werden.

Ein Erklärvideo zur LfA finden Sie hier.

Schutz vor Insolvenz

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereite eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Erleichterte Grundsicherung

Es handelt sich um einen vereinfachten Antrag auf "Hartz IV". Ein Großteil der Bedingungen gelten durch das Sozialschutzpaket vorübergehend nicht. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in München haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sein. Wer zwischen 1. März und 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder bislang geltende Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Einen Antrag auf "Grundsicherung Corona" können Sie in jedem Fall stellen - auch wenn Sie bereits Soforthilfe beantragt haben und noch auf Rückmeldung warten (Soforthilfe betrifft die Betriebsmittel, Grundsicherung den Lebensunterhalt). Zum Antrag.

Entschädigung bei Tätigkeitsverbot

Personen, die gemäß Infektionsschutzgesetz ein temporäres Tätigkeitsverbot haben, haben unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Zuständig für München ist die Regierung von Oberbayern. Weitere Informationen dazu hier.

Selbstständige in Kultur- und Kreativbranche

Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler des Landes Bayern

bayernkreativ hat einen Handlungsleitfaden zusammengestellt.

Die Bundesregierung hat eine Übersicht der Maßnahmen zusammengestellt.

Telefonberatung des Kompetenzteams für Kultur- und Kreativwirtschaft: 089/23 32 89 22 (Mo-Fr 10-13 Uhr)

Sozialfonds des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler München und Oberbayern e.V.