Der Verfügungsfonds stellt Geld aus dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" für den Stadtteil bereit. Ziel ist es, damit kurzfristig und unbürokratisch kleinere Maßnahmen und Projekte vor Ort zu fördern. In der Sozialen Stadt Giesing stehen jährlich ca. 30.000 Euro zur Verfügung. Anträge an den Verfügungsfonds kann jede/r stellen, ob Bürgerin oder Bürger, Verein oder Institution. Die Projekte müssen den Sanierungszielen dienen und der Bevölkerung der Sozialen Stadt Giesing zu Gute kommen.
Geförderte Angebote sollen kostenfrei und öffentlich zugänglich sein, Zusammenarbeit im Stadtteil fördern und nachhaltig wirken. Der Verfügungsfonds hat Anschubcharakter, er will Impulse setzen. Projekte können daher nur einmalig gefördert werden.
Die Projekte sollen z. B.:
Die Förderung aus dem Verfügungsfonds geht bis zu 2.600 Euro, in gut begründeten Fällen bis maximal 8.500 Euro. Es können 100% der Projektkosten gefördert werden, somit ist kein Eigenanteil notwendig. Die Förderung aus dem Verfügungsfonds kann mit Zuschüssen Dritter kombiniert werden, z.B. durch den Bezirksausschuss, städtische Fachreferate oder Stiftungen etc. So lassen sich auch größere Maßnahmen stemmen.
Erste Anlaufstelle für Ihre Projektidee ist der Stadtteilladen. Das Stadtteilmanagement prüft, ob das Projekt gefördert werden kann und berät Sie bei der Antragstellung. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Koordinierungsgruppe Giesing per Abstimmung.
Sobald ein Antrag bewilligt ist, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Ab dann können Rechnungen gestellt werden. Die Fördermittel können in Zwischenrechnungen ausgezahlt werden, so dass wenig Geld vorfinanziert werden muss. Zur Abschlussrechnung muss eine Projektdokumentation vorgelegt werden. Auch die Abrechnung erfolgt über das Stadtteilmanagement - sie haben also während der gesamten Projektphase einen Ansprechpartner vor Ort.