Teile Ober- und Untergiesings sind seit 2005 ein städtebauliches Sanierungsgebiet gemäß Baugesetzbuch. In dem Sanierungsgebiet "Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße" erhält die Landeshauptstadt München Städtebauförderungsmittel von Bund und Land. Da hier in Giesing das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" angewandt wird, sprechen wir von der "Sozialen Stadt Giesing". 

Das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt“ wurde von Bund und Ländern im Jahr 1999 bundesweit eingeführt. Ziel ist es, der sozialen und räumlichen Polarisierung in den Städten entgegenzuwirken. Kennzeichen dieses Programms ist es, mit einem so genannten Integrierten Handlungskonzept (IHK) eine positive Stadtteilentwicklung zu unterstützten. Zudem verknüpft das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil. Neben den baulichen und städtebaulichen Handlungsfeldern sind auch Ressorts wie Gesundheit, Bildung, Kultur, Ökologie und Ökonomie eingebunden. Die Fördermittel werden zu 60% von Bund und Freistaat Bayern und zu 40% von der Landeshauptstadt München finanziert.

Die Handlungsschwerpunkte der Sozialen Stadt Giesing werden kontinuierlich im IHK fortgeschrieben. Das IHK wird durch den Stadtrat beschlossen und ist die Strategie zur Umsetzung der Sanierungsziele, die ebenfalls durch den Stadtrat 2005 beschlossen wurden. Aus den Sanierungszielen werden durch das IHK konkrete Projekte.

In Soziale Stadt Gebieten gilt die Prämisse, dass die frühzeitige und intensive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an Planungsprozessen das Fundament für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Stadtteilentwicklung ist.

Ein Stadtteilmanagement ist daher vor Ort zentraler Ansprechpartner und Vermittler für Bürgerinnen und Bürger sowie Multiplikatoren.

Die Koordinierungsgruppe Giesing (KGG) ist das zentrale Gremium der Sozialen Stadt Giesing. Sie ist ein niederschwelliges themenübergreifendes Fachgremium, das zu allen Projekten der Sozialen Stadt Giesing berät. Sie entscheidet zudem über Anträge an den Verfügungsfonds, der ein Motor für bürgerschaftliches Engagement ist. Er ermöglicht die zeitnahe bedarfsorientierte Umsetzung von kleineren Projekten lokaler Akteure.

Städtebauförderung ist grundsätzlich zeitlich befristet. In Giesing ist das Stadtteilmanagement durch den Stadtratsbeschluss vom Herbst 2017 aktuell bis Ende 2020 beauftragt. Die Sanierungssatzung soll mit Ausnahme des Bereichs um das Stadtteilzentrum an der Tegernseer Landstraße bis 2021 aufgehoben werden.   

Federführend für die Stadtsanierung und bei der Umsetzung des Programms "Soziale Stadt" ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München. Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) ist als Sanierungsträgerin und Treuhänderin der Landeshauptstadt München mit der Umsetzung der Projekte und Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept sowie mit der Durchführung des Stadtteilmanagements betraut. 

Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Stadtsanierung erhalten Sie hier. In Giesing wird das vereinfachte Sanierungsverfahren gemäß § 144 Abs. 4 Baugesetzbuch angewendet. Danach bedürfen  Bauvorhaben, Nutzungsänderungen und befristete Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. 


Umgriff des Sanierungsgebietes